Brunnenbau

Brunnenbau

Beitragvon Bastian Olbrich » Di 20. Apr 2010, 09:56

Hallo,

mein Speditionskollege stellte mir gestern folgende Frage:

Er hat in seinem Garten einen Brunnen mit ca. 7m Tiefe. Aus diesem bezieht er Brauchwasser für seinen Garten (Blumen gießen, Hände waschen, etc.).
Er möchte nun eine Sickergrube einbauen. Diese wird ca. 6m entfernt, oberhalb des Brunnens rund 1,5m tief eingebaut werden. Seine Frage war nun, ob er sich da Gedanken machen muss wegen seinem Grundwasser und das seiner Nachbarn, weil wohl alle diese Grundwasserschicht angebohrt haben (Bis auf einen, der hat zu tief gebohrt und sie durchstoßen. Nun ja...).

Mein erster Gedanke war, dass er von der Sickergrube die Finger lassen soll, da diese ja doch recht nah bei dem Brunnen steht. Danach schoss mir dann durch den Kopf, dass das Bauen einer Sickergrube in Deutschland verboten ist. Ob ihm das bewusst ist oder nicht weiß ich nicht, ist mir auch erstmal egal.
Wie weit wäre denn der empfohlene Mindestabstand (Erfahrungen aus dem Ausland, etc) und was müsste er noch beachten (theoretisch)?

Gruß Basti

NAchtrag: Ich erinnere mich an mein Elternhaus, da gab es auch noch eine Sickergrube, bevor die Kanalisation im Dorf gebaut wurde. Zwischen Grube und Brunnen lagen ca. 20m Luftlinie.
Bastian Olbrich
 
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Re: Brunnenbau

Beitragvon Johannes Anger » Do 22. Apr 2010, 20:16

Bezieht er denn aus dem Brunnen Trinkwasser? Kaum oder? Oder anders gefragt: Was möchte er denn versickern lassen? Regenwasser oder Schmutzwasser?

Da er die 50-Tage-Linie (entspricht Schutzzone II - mindestens 100m entfernt - Informationen und Regeln zu Abständen und Prinzipien findest du dazu im Regelwerk des DVGW - Blatt W101 ) eh nicht einhalten kann, ist es wahrscheinlich wurscht, sofern er NUR Regenwasser (für sowas sind Sickergruben mancherorts sogar von den Gemeinden vorgeschrieben) versickern lässt. Ist es aber Schmutzwasser, dann sollte er tunlichst die Finger von lassen. Sowas MUSS einer vernünftigen Abwasserreinigung zugeführt werden.

Edit 1: Weil ich gerade dein Edit lese: 20m sind nach heutigem Stand viel viel zu wenig, sofern Schmutzwasser versickert wird.
Edit 2: Zur Feier des Tages mal ein paar Paragraphen

§ 55 WHG (Wasserhaushaltsgesetz )"Grundsätze der Abwasserbeseitigung"

"(1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtig wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichen ABwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen [Damit sind Sammelgruben oder Kleinkläranlagen gemeint).

(2)Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Verschmischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen."

§ 56 WHG "Pflicht zur Abwasserbeseitigung"

"Abwasser ist von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige). Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Abwasserbeseitigung anderen als den in Satz 1 genannten Abwasserbeseitigungspflichtigen obliegt".

Das Problem dürfte aber sein, dass nach § 54 WHG auch eine Versickerung eine Abwasserbeseitigung darstellt. Wenn ich mir nichts einbilde, dann müssen hier demzufolge die Bestimmungen für Abwasseranlagen (§ 60 WHG) herangezogen werden. Und da steht was von Stand der Technik drin. ;) Ich könnte mich jetzt noch lange über Wasserrechtliche Genehmigungen auslassen, aber lassen wir das ;)

Wie du siehst, kannst du ihm sagen, dass er ja kein Schmutzwasser versickern lassen sollte.
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Re: Brunnenbau

Beitragvon Bastian Olbrich » Mo 17. Mai 2010, 15:35

Jo, sowas in der Richtung habe ich gesucht. Besten Dank.
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